Aufgrund der sich weiter globalisierenden Märkte sind immer mehr mittelständische Unternehmen auch weltweit tätig. Ein ausschließlicher Blick auf das deutsche Steuerrecht ist daher heute nicht mehr ausreichend.

Einer unserer Beratungsschwerpunkte ist daher ist das internationale Steuerrecht. Wir beraten sowohl inländische mittelständische Unternehmen bei Ihrem Gang in das Ausland (Outbound) sowie ausländische Unternehmen, die im Inland tätig sind oder tätig werden wollen. (Inbound) Ebenfalls beraten wir natürliche Personen bei Wegzug, Zuzug sowie bei der Arbeitnehmerentsendung in andere Staaten. Dabei lösen wir interdisziplinär mit Steuerberatern und Rechtsanwälten Ihre Probleme im internationalen Umfeld. Unsere länderspezifische Schwerpunkte sind: China, Russland sowie Spanien/Lateinamerika.

 

Unsere Beratungsfelder im internationalen Steuerrecht sind:

 

§   Steuerliche und rechtliche Planung von Auslandsengagements

§   Internationale Betriebsstättenbesteuerung (Gründung/Vermeidung)

§   Beratung im Bereich Transfer Pricing und dessen Dokumentationspflichten (GAufzV)

§   Beratung im Bereich des Außensteuergesetzes (Wegzug/Zuzug)

§   Mitarbeiterentsendung in das Ausland

§    Erbschaftsteuerliche Planungen über die Grenze

§    Begleitung von Betriebsprüfungen im internationalen Kontext

§    Steuerliche Beratung von Sportlern und Künstlern

 

Ihr Ansprechpartner: Herr Markus Fuchs (Steuerberater/Fachberater für internationales Steuerrecht)