• Allgemein

    • Im Jahre 2015 beschlossen die GCC-Mitgliedsstaaten bestehend aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, Saudi Arabien, Katar, Kuwait, Oman und Bahrain die Einführung der Mehrwertsteuer zum 01. Januar 2018 in Höhe von derzeit 0% bis 5 %. Die Mehrwertsteuer gilt für die meisten Transaktionen (Waren und/oder Dienstleistungen) und wird auf jeder Stufe der Lieferkette erhoben.
      Eine steuerliche, ebenso zahlreiche Dokumentations- und Buchführungspflichten sind nun in manchen GCC-Mitgliedsstaaten für die Steuerpflichtigen notwendig. Die erforderlich werdenden Steuererklärungen müssen Steuerzahler in arabischer Sprache verfassen.
      Wir arbeiten außerdem mit Kollegen in den jeweiligen Ländern zusammen.
  • VAE

    • Unser Angebot umfasst folgende Dienstleistungen:

      §   Überprüfung der Steuerpflicht in den VAE

      §   Unterstützung bei der Kontakt mit Behörden

      §   Registrierung für die Mehrwertsteuer bei der VAE Steuerbehörde

      §   Unterstützung bei Erstellung der arabischen Steuererklärungen

      §   Gesamte Korrespondenz (Arabisch/Deutsch/Englisch)

  • Saudi Arabien

    • Unser Angebot umfasst folgende Dienstleistungen:

      §   Überprüfung der Steuerpflicht in Saudi Arabien

      §   Unterstützung bei der Kontakt mit Behörden

      §   Gesamte Korrespondenz (Arabisch/Deutsch/Englisch)

    • Zum 1. Juli 2020 hebt Saudi-Arabien den Steuersatz von 5 auf 15 Prozent an.

  • Bahrain

    • Bahrain plant die Einführung einer Umsatzsteuer für Mitte 2019.
  • Oman

    • Ebenfalls plant das Emirat Oman die Einführung einer Umsatzsteuer im April 2021.
  • Katar

    • Die Einführung einer Mehrwertsteuer in Katar ist noch unbekannt.
  • Kuwait

    • Die Einführung des Mehrwertsteuersystems in Kuwait soll erst 2021 erfolgen.

Ansprechpartner/in: